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Vertragsbestandteile
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Allgemeine Abmachungen für Verträge zwischen Pilottravel und Dritten

Pilottravel, fortan Veranstalter:

Pilottravel UGmbH
Vertreten durch: Birger Clausen
Stauffenbergallee 13
01099 Dresden
Tel.: 0351-2130140
Fax: 0351-2130139
eMail: travel@pilottravel.de

Für alle Verträge, die im Rahmen einer Reise mit Pilottravel geschlossen wurden, gelten die folgenden Bestimmungen ergänzend. Die Ausnahme davon bedarf der Schriftform.

I. Anmeldung, Abschluß des Vertrages

Mit der Anmeldung bietest Du dem Veranstalter den Abschluß eines Vertrags aufgrund der Dir in den von Pilottravel ausgegebenen Katalogen, Prospekten und sonstigen Medien genannten Leistungsbeschreibungen und Preisen verbindlich an. Die Anmeldung soll schriftlich per Post, Fax oder Email erfolgen, kann aber auch mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Der Vertrag mit Dir kommt erst mit einer schriftlichen Bestätigung durch Pilottravel zustande. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Anmeldung vom Teilnehmer selbst und dem/den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Weicht unsere Bestätigung vom Inhalt Deiner Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Dich, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Du innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen kannst.
Pilottravel tritt jedoch nur bei den eigenen Leistungen als Vertragspartner auf. Bei den übrigen Leistungen ist Pilottravel lediglich Vermittler. Die jeweiligen Vertragsbedingungen bei Nicht-Pilottravelleistungen werden bei Vertragsschluß bekanntgegeben.

II. Zahlungen

Nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung von 150 EUR pro Reiseteilnehmer fällig. Der Sicherungsschein für geleistete Kundengelder wird Dir bereits mit der Reisebestätigung zugeschickt.
Der Anzahlungsbetrag muß innerhalb einer Woche nach Buchung, die Restzahlung spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt auf unserem Konto eingehen. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Im Ausnahmefall könnt Du auch bar in unserer Niederlassung oder bei der den Vertrag vermittelnden Stelle bezahlen. Die Bestätigung gilt dann als Rechnung. Für die Einhaltung der o.a. Zahlungstermine ist der Kunde verantwortlich.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Dich mit Rücktrittskosten zu belasten.
Die Reisedokumente werden bei Eigenveranstaltungen des Veranstalters mit der Bestätigung, bei Fremdveranstaltungen ca. 10 Tage vor Reisebeginn nach vollständigem Zahlungseingang zugesandt.

III. Leistungen

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Programms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung.
Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Ausschreibung und in der Bestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen der vermittelten Stelle.
Sonderwünsche können nur unverbindlich entgegen genommen werden.
Der Veranstalter bemüht sich, Deine Wünsche nach Sonderleistungen die nicht im Katalog oder im Internetauftritt ausgeschrieben sind, z.B. Zimmer in bestimmter Ausstattung, nach Möglichkeiten zu entsprechen.

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. aus vorzeitiger Rückreise) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung Preises.

Alle Angaben zu Zeiten und Gesellschaften (auch auf der Bestätigung) entsprechen dem vorläufigen Informationsstand. Evtl. Änderungen werden Dir rechtzeitig vor dem Abflug mitgeteilt, sobald uns die Informationen der jeweiligen Gesellschaft vorliegen.

IV. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Leistungserbringung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Du den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir/Du für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, Dich zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Dir zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Dir zur Last.
Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung der Reiseleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, daß die sorgfältige Abwicklung oder Aufhebung des Vertrages gefährdet ist. Die Kosten einer in diesen Fällen vorzeitigen Heimfahrt einschließlich der Kosten für eine notwendige Begleitperson sind vom Teilnehmer bzw. den Erziehungsberechtigten zu tragen.

V. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

Wir können bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 6 Personen. Gezahlte Beträge erhältst Du unverzüglich zurück.
Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Wir verpflichten uns, Dir über eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahlen oder wegen höherer Gewalt sowie von jeder erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

Liegt zwischen Vertragsschluß und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monate und waren die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluß noch nicht eingetreten und für Pilottravel nicht vorhersehbar, sind wir berechtigt, den Preis für unsere Leistungen im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Unterbringungskosten oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, Dir bis zum 21. Tag vor dem Reisebeginn im Reiseland über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Pilottravel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Dich mit Deinem Angebot anzubieten. Du bist verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

VI. Rücktritt, Umbuchung und Stellung einer Ersatzperson

Du kannst jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend für den Rücktritt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dies ist formfrei möglich. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis oder der Teilleistung berechnet:

Kündigung
• bis 42. Tag vor Abreise: 10%, mindestens 25 EUR
• bis 31. Tag vor Abreise: 20%
• bis 22. Tag vor Abreise: 30%
• bis 15. Tag vor Abreise: 50%
• bis 08. Tag vor Abreise: 80%
• ab 07. Tag vor Abreise: 90%

Wir raten zum Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Dir steht das Recht zu, uns nachzuweisen, daß ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
Werden auf Deinen Wunsch nach Vertragsschluß für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr von mind. 50 EUR pro Person zu berechnen. Spätere Umbuchungen können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Bis Reisebeginn kannst Du eine Ersatzperson für Dich in Deine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintreten lassen. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder der Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haftet diese und Du uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR pro Person.
Vertragliche und gesetzliche Rechte aus diesem Vertrag dürfen nur mit Zustimmung an Dritte abgetreten werden.

VII. Haftung des Reiseveranstalters

Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, daß für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise auf das Dreifache des Reisepreises vereinbart.
Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters. Soweit Leistungen von Fremdfirmen in Anspruch genommen werden, haften nur diese und nicht Pilottravel für die erbrachten Leistungen. Das Fliegen, die Teilnahme an Seminaren oder sonstigen Gruppenveranstaltungen ist auf eigene Gefahr und von der Haftung ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluß einer Unfall-Versicherung.
Reist der Teilnehmer im privaten Pkw, trägt er die Risiken für Hin- und Rückfahrt selbst.
In Gruppenhäusern sind die Zimmer nicht immer zu verschließen.
Reisegepäck wird in normalem Umfang (dazu gehört natürlich das Fluggepäck) mitbefördert. Beim Be- und Entladen sowie im Innenraum des Busses steht das Gepäck unter Selbstaufsicht. Für Verlust oder Vertauschen von Gepäckstücken, die unter Selbstaufsicht stehen, haften weder der Veranstalter noch das Busunternehmen. Wir empfehlen den Abschluß einer Reisegepäckversicherung!

VIII. Vertragsobligenheiten und Hinweise

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, hast Du nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen.
Du kannst bei einem Reisemangel selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Du uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumst. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter oder Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Deinerseits gerechtfertigt wird. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige Kündigung des Vertrages durch Dich, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach den gesetzlichen Vorgaben. Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen; wir empfehlen die Schriftform.
Solltet Du diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wende Dich direkt an uns oder den Reiseveranstalter, wenn wir nur Reisemittler sind.
Gewährleistungsansprüche hast Du nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende an den Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kannst Du Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
Die Verjährung von Ansprüchen beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte und dauert 12 Monate. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.

Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, daß die Gruppenreisen für junge und „jung gebliebene“ Leute durchgeführt werden und ein größeres Maß an Toleranz und Einfühlungsvermögen voraussetzen. Alle Teilnehmer verpflichten sich durch Antritt der Reise zur Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung. Es ist in manchen Bussen und Häusern nicht gestattet, mitgebrachte Getränke zu konsumieren.

IX. Paß-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Wir unterrichten Dich, sofern Du Staatsangehöriger der Europäischen Staaten bist, vor Vertragsschluß über notwendige Paß- und Visumerfordernisse einschließlich der Fristen für den Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Beschaffung der benötigten Reisedokumente bist Du alleine verantwortlich. Beachte bitte die möglicherweise mehrwöchige Bearbeitungsdauer.
Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder nicht eingehalten werden, so daß deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, sind wir berechtigt, Dir mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten.
Für Staatsbürger aus nicht EU-Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Durch seine Anmeldung versichert der Teilnehmer, daß ärztlicherseits keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der Reise bestehen.
Mit der Einschiffung an Bord unterstellt sich der Teilnehmer den Regeln der Seemannschaft und den Bestimmungen des Seerechts, insbesondere der Kommandogewalt der Bootsführung. Der Teilnehmer an Seereisen versichert, daß er mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung im freien Wasser schwimmen kann.

X. Foto- und Filmerlaubnis

Eventuelle während der Reise durch Dich oder Pilottravel oder von Dritten gewonnene Bild- bzw. Videoaufnahmen von Aktivitäten wie z.B. Ausflügen, Kursen, Animationen, Parties, etc. dürfen von Pilottravel genutzt werden. Mit Abschluß des Reisevertrages ohne schriftlichen Widerspruch gibt der Reiseteilnehmer sein Einverständnis zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung ohne jegliche Forderung gegenüber der Pilottravel. Die entstandenen Fotos bzw. Videos können ohne Rücksprache durch Pilottravel zu Werbezwecken genutzt werden. Die Weitergabe des Materials und eine Verwendung durch Dritte ist dabei ausgeschlossen.  

XI. Datenschutz

Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, gespeichert und geschützt. Wir möchten Dich darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Du dies nicht wünscht. Wenn die Zusendung nicht gewünscht wird, bitten wir um Nachricht an uns unter der in XIV angegebenen Adresse.

XII. Schlußbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbestandteile und des zustande gekommenen Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit aller Regelungen.
Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Sitz des Veranstalters.
Alle Angaben dieses Internetauftritts entsprechen dem Stand Juni 2008.

XIII. Veranstalter

Reiseveranstalter, sofern nicht anders angegeben:
Pilottravel UGmbH
Stauffenbergallee 13
01099 Dresden
Tel: +493512130140  Fax: +493512130139 email: travel@pilottravel.de
Geschäftsführer: Birger Clausen

 

 

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